Energieausweis – alle wichtigen Infos
Wer eine Immobilie in Nürnberg verkaufen möchte oder in jeder anderen Stadt in Deutschland, der benötigt einen gültigen Energieausweis. Er gibt Käufern sofort Klarheit über den energetischen Zustand und künftige Heizkosten. Bei privaten Verkäufen ohne Makler, muss das Dokument spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen. Wir befreien Sie von dieser Verpflichtung und kümmern uns gerne um alles Notwendige.
Energieausweis erstellen
So wird ein Energieausweis erstellt:

Datenerhebung:
Alle relevanten Gebäudedaten werden gesammelt.
Heiztechnik: Energieträger und Informationen zur Warmwasserbereitung.
Allgemeine Daten: Baujahr des Gebäudes, Baujahr der Heizungsanlage, Anzahl der Wohneinheiten und die Wohnfläche.
Energetische Details: Art der Fenster. Dämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecke.

Berechnung:
Je nach Vorschrift für das Gebäude wird berechnet:
Bedarfsausweis: Ein Energieberater oder Architekt berechnet den Energiebedarf anhand der technischen Daten der Gebäudehülle und der Heizung.
Verbrauchsausweis: Hier werden die Abrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen. Der Wert hängt stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner ab.

Registrierung und Ausstellung:
Nach der Berechnung wird der Ausweis beim DIBt registriert und erhält eine offizielle Registriernummer. Ohne diese Nummer ist das Dokument ungültig.
Die Registrierung garantiert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und macht den Ausweis in der Regel 10 Jahre gültig. Sie sind verpflichtet, diesen bei Besichtigungen vorzulegen und bei Verkauf dem Käufer zu übergeben.
Energieausweis Kosten
Die Kosten für einen Energieausweis hängen stark von der Art des Dokuments und der Größe der Immobilie ab. Da die Preise am freien Markt gebildet werden, gibt es hier deutliche Unterschiede.
Hier ist die Übersicht zu den verschiedenen Energieausweistypen, strukturiert nach Einsatzgebiet und Kostenrahmen:
Kosten für Energieausweistypen
Verbrauchsausweis
Dieser Ausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre. Er ist die günstigste Variante, spiegelt aber eher das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner als die reine Bauqualität wider.
Geschätzte Kosten: ca. 50 € bis 250 €.
Geeignet für: Bestandsgebäude, für die verlässliche Verbrauchsdaten vorliegen.
Bedarfsausweis
Hier wird die Energieeffizienz anhand der Bausubstanz und der Anlagentechnik (Heizung, Fenster, Dämmung) berechnet. Das Ergebnis ist unabhängig vom Bewohnerverhalten und daher objektiver, aber auch deutlich aufwendiger in der Erstellung.
Geschätzte Kosten: ca. 300 € bis 800 €.
Geeignet für: Neubauten sowie ältere, unsanierte Häuser (Baujahr vor 1977) mit weniger als fünf Wohneinheiten.
Gewerbeimmobilien
Aufgrund der komplexeren Technik (Lüftungsanlagen, Kühlung, Beleuchtungssysteme) und der meist größeren Flächen ist die Erstellung hier wesentlich individueller und zeitintensiver.
Geschätzte Kosten: Je nach Komplexität und Größe ab ca. 500 € bis 2.000 €.
Geeignet für: Bürogebäude, Werkstätten, Einzelhandel und andere Nichtwohngebäude.
Wenn Sie sich dazu entschließen mit uns zusammenzuarbeiten, dann übernehmen wird sehr gerne diese Aufgabe für Sie.
Besonderheit: Energieausweis für Etagenwohnungen
Besonderheit bei Eigentumswohnungen: Ein Ausweis für alle!
Wenn Sie eine Eigentumswohnung (ETW) in Nürnberg verkaufen möchten, gibt es eine gute Nachricht: Sie benötigen keinen separaten Energieausweis nur für Ihre eigenen vier Wände.

Der Energieausweis wird nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) immer für das gesamte Gebäude erstellt. Da die entscheidenden Faktoren – wie die Fassadendämmung, das Dach und die zentrale Heizungsanlage – zum Gemeinschaftseigentum gehören, wird das Haus als energetische Einheit bewertet.
Wer stellt den Ausweis aus?
Die Zuständigkeit liegt hier bei Ihrer Hausverwaltung (WEG-Verwaltung). Diese ist gesetzlich verpflichtet, jedem Wohnungseigentümer auf Anfrage eine Kopie des gültigen Energieausweises für den Verkauf oder die Vermietung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Erstellung (meist alle 10 Jahre) trägt in der Regel die gesamte Eigentümergemeinschaft über das Hausgeld.
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